Mit dem Programm verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellt ein Förderinstrument dar, mit dem eine umfassende Strukturentwicklung betrieben werden kann.
Eine Förderung gibt es in folgenden Bereichen:
• Wohnen
o Erhaltung und Stärkung der Ortskerne und Schaffung von Mietwohnungen durch
Umnutzung vorhandener Bausubstanz als Wohnraum
Umfassende Modernisierung von bestehendem Wohnraum
Baureifmachung von Grundstücken
• Arbeiten
o Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch:
Erweiterung bestehender Betriebe
Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
Standortverlagerung aus Gemengelage
Umnutzung bestehender Gebäude
Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
• Grundversorgung
o Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch
Gründung eines neuen Unternehmens
Übernahme eines bestehenden Unternehmens
Erweiterung eines bestehenden Unternehmens
Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge
Kontakt:
Bürgermeister Martin Rude, Tel. 07371 9330-11
Mail: mrude(@)gemeinde-altheim.de
Hauptamt Sascha Schlegel
Mail: sschlegel(@)gemeinde-altheim.de
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum ELR-Programm erhalten Sie beim Regierungspräsidium Tübingen