Gemeinde Altheim

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Programm verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellt ein Förderinstrument dar, mit dem eine umfassende Strukturentwicklung betrieben werden kann.
Eine Förderung gibt es in folgenden Bereichen:
•    Wohnen
o    Erhaltung und Stärkung der Ortskerne und Schaffung von Mietwohnungen durch
    Umnutzung vorhandener Bausubstanz als Wohnraum
    Umfassende Modernisierung von bestehendem Wohnraum
    Baureifmachung von Grundstücken
•    Arbeiten
o    Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch:
    Erweiterung bestehender Betriebe
    Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
    Standortverlagerung aus Gemengelage
    Umnutzung bestehender Gebäude
    Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
•    Grundversorgung
o    Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch
    Gründung eines neuen Unternehmens
    Übernahme eines bestehenden Unternehmens
    Erweiterung eines bestehenden Unternehmens

Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge
Kontakt:
Bürgermeister Martin Rude, Tel. 07371 9330-11
Mail: mrude(@)gemeinde-altheim.de
Hauptamt Sascha Schlegel
Mail: sschlegel(@)gemeinde-altheim.de

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum ELR-Programm erhalten Sie beim Regierungspräsidium Tübingen
 

Weitere Informationen