Gemeinde Altheim

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für 2023

Liebe Eltern,

der Landesfamilienpass ermöglicht Ihnen und Ihrer Familie auch in diesem Jahr wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in Baden-Württemberg.
Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es vereinzelt bei Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder er ist nur mit Online-Ticket möglich. Wir bitten Sie deshalb, sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters zu informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen (z.B. Oma/Opa) den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person noch bis zu vier weitere Erwachsene eingetragen werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Wohngeldberechtigte,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wenn Sie bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, so bringen Sie diesen bitte außerdem noch mit.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Wer bereits im Besitz eines gültigen Landesfamilienpasses ist, erhält von uns, soweit die Berechtigung noch vorliegt, die Gutscheinkarte 2023 zugesandt. Wer einen neuen Landesfamilienpass benötigt, kann diesen beim Bürgermeisteramt, Frau Wiest, Tel. 9330-16, gegen Vorlage der Kindergeldbescheinigung, des Schwerbehindertenausweises oder des entsprechenden Leistungsbescheides beantragen. Die Gutscheinkarte bitte gut aufbewahren, da Sie bei Verlust keinen Ersatz ausgehändigt bekommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Bürgermeister
Martin Rude
Donaustraße 1
88499 Altheim
Tel.: 07371  9330-0
E-Mail schreiben