Gemeinde Altheim

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Öfftl. Bekanntmachung

2. Änderung Bebauungsplan „Bühläcker“, Waldhausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim hat am 09.11. 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bühläcker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern und den Entwurf mit Begründung gebilligt. Die 2. Änderung ergibt sich aus dem Lageplan vom 03.11.2022. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen die im Jahr 2001 festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhen auf die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Da viele Gebäude in der Zwischenzeit ohne Kellergeschoss errichtet und mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, können die bisher vorgegebenen Erdgeschossfußbodenhöhen nicht eingehalten werden. Die nun neu festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhen können künftig ohne Begrenzung unterschritten werden.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Bühläcker“, Waldhausen, kann in der nachfolgenden PDF-Datei eingesehen werden. Des Weiteren liegt dieser in der Zeit vom 27.03.2023 bis 26.04.2023 je einschließlich, im Rathaus Altheim, Hauptamt, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

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Kontakt

Bürgermeister
Martin Rude
Donaustraße 1
88499 Altheim
Tel.: 07371  9330-0
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