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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN) beantragt werden, welches in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 zur Verfügung steht. Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden. Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8. Mai 2023 eine Telefon-Hotline geschaltet. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Das Land empfiehlt Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner (https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/) kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

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Martin Rude
Donaustraße 1
88499 Altheim
Tel.: 07371  9330-0
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