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Geflügelpest im Landkreis Biberach

Das Landratsamt informiert: Geflügelpest im Landkreis Biberach breitet sich aus – Aufstallungspflicht für weitere Teile des Landkreises

Nachfolgend die Pressemitteilung Nr. 155/2023 des Landratsamtes Biberach über die Geflügelpest im Landkreis Biberach.

Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Biberach besteht in den markierten Gemeinden ab sofort eine Aufstallungspflicht.
Bild: Landratsamt Biberach
Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Biberach besteht in den markierten Gemeinden ab sofort eine Aufstallungspflicht.
Bild: Landratsamt Biberach

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