Das Landratsamt informiert: Geflügelpest im Landkreis Biberach breitet sich aus – Aufstallungspflicht für weitere Teile des Landkreises
Nachfolgend die Pressemitteilung Nr. 155/2023 des Landratsamtes Biberach über die Geflügelpest im Landkreis Biberach.
Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Biberach besteht in den markierten Gemeinden ab sofort eine Aufstallungspflicht.
Bild: Landratsamt Biberach