Der Kaiserliche Wappenbrief

Die wertvollste Urkunde im Altheimer Gemeindearchiv ist der Wappenbrief, den Kaiser Leopold I. (1658 – 1705) am 21. Januar 1681 in Linz unterzeichnete. Es handelt sich hierbei um ein prachtvolles Diplom, 62 cm hoch und 75 cm breit, aus Pergament, an dem das kaiserliche Siegel mit drei Seidenschnüren befestigt ist. Das Siegel ist in rotes Wachs gepresst und hat einen Durchmesser von 12 cm. Es ist in einen gelben Wachsteller eingelassen. Der Text der Urkunde ist in deutscher Sprache abgefasst und in Frakturschrift sorgfältig ausgeführt. Es ist auf allen vier Seiten von einem farbigen Arabeskenrand umgeben.

In der Mitte des Wappenbriefes ist in satten Farben das Altheimer Wappen aufgemalt, dessen Verleihung die Urkunde verkündet. Es ist umrahmt von einem reichgefalteten Wappenmantel, den zwei Engelchen halten. Zu beiden Seiten streben auf geschmückten Konsolen zwei menschliche Halbfiguren empor, in der Mitte zwischen beiden ein Engelsköpfchen in Rankenwerk. Diese reiche Ornamentik umschließt den Wappenschild, der von drei Putten getragen wird.

In der Urkunde wird das Wappen folgendermaßen beschrieben:

Ein dreigeteilter Schild, der mittlere Teil rot oder rubin, der obere aber gelb oder goldfarben; im Grunde des Schildes ein weißer oder silberfarbener Bach oder Fluss neben einem daran anstoßenden und etwas erhöhten grünen Gestade oder Ufer, auf diesem ein mit den hinteren Füßen ganz aufrecht stehender und einwärtssehender Biber in seiner natürlichen Farbe, mit überschlagendem Schweif, aufgesperrtem Maul und rotausschlagender Zunge; in den vorderen beiden Füßen das österreichische Schild haltend. Um den ganzen Schild herum mit lateinischen Buchstaben hernach folgende Worte: Althaimb am Piberpach 1681.

Es gibt nur wenige Gemeinden, die solch ein Prachtdiplom besitzen. Es gilt als historisch und künstlerisch gleich wertvoll. Eine Wappenverleihung bedeutete die höchste Ehre, die der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation einer Dorfgemeinde zu vergeben hatte. Der Kaiser betont darin seine Güte und rühmt die guten Eigenschaften der Altheimer. Deshalb sollten die Altheimer und ihre Nachkommen immer das Wappen zu führen und zu gebrauchen berechtigt sein.

1806 kam Altheim, zusammen mit anderen Ortschaften der Umgebung, zu Württemberg. Ein Jahr später wurde es in das Oberamt Riedlingen eingegliedert. Dieses bestand bis zum Jahr 1938. Danach vollzog sich der Wechsel in den Landkreis Saulgau. Als dieser im Zuge der Gemeindereform 1973 aufgelöst worden ist, wurde Altheim dem heutigen Landkreis Biberach zugeordnet.