Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Programm verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellt ein Förderinstrument dar, mit dem eine umfassende Strukturentwicklung betrieben werden kann.

Eine Förderung gibt es in folgenden Bereichen:

Wohnen

Erhaltung und Stärkung der Ortskerne und Schaffung von Mietwohnungen durch:

  • Umnutzung vorhandener Bausubstanz als Wohnraum
  • Umfassende Modernisierung von bestehendem Wohnraum
  • Baureifmachung von Grundstücken

Arbeiten

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch:

  • Erweiterung bestehender Betriebe
  • Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
  • Standortverlagerung aus Gemengelage
  • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen

Grundversorgung

Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch:

  • Gründung eines neuen Unternehmen
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Erweiterung eines bestehenden Unternehmens

Projektarten, Fördersätze und Höchstbeträge

Kontakt:

Bürgermeister Martin Rude, Tel. 07371 9330-11
Mail: mrude(@)gemeinde-altheim.de

Hauptamtsleiter Sascha Schlegel
Mail: sschlegel(@)gemeinde-altheim.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum ELR-Programm erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Informationen zur Antragsstellung im ELR-Programm - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)