Abfallgebühren

Zuständig für die Erhebung von Abfallgebühren ist das Landratsamt Biberach

Die Grundgebühr beträgt pro Jahr für Haushalte mit

einer Person

31,44 €

fünf Personen

76,68 €

zwei Personen

52,56 €

sechs Personen

79,56 €

drei Personen

66,36 €

sieben Personen

80,52 €

vier Personen

71,64 €

acht Personen

84,36 €


Die Grundgebühr ist jeweils am 1. April fällig. wenn Sie während des Jahres zugezogen sind, erhalten Sie für dieses Jahr einen sogenannten "Änderungsbescheid Abfallgebühren" über die anteilige Grundgebühr.

Mit der Leergutgebühr bezahlen Sie die Abholung und weitere Entsorgung der anfallenden Abfälle in dem vom Landkreis kostenlos zur Verfügung gestellten Abfallgefäß.

Sie betragen für ein(en)

60-Liter-Gefäß

2,30 €

120-Liter-Gefäß

3,50 €

240-Liter-Gefäß

5,95 €

1.100-Liter-Container

29,80 €


Diese Leerungsgebühr wird jeweils am 1. April fällig. Sie wird als Vorauszahlung erhoben und mit dem nächsten Jahresbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlung richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Leerungen des Vorjahres. Bei Zuzügen während des Jahres wird eine Leerung pro verbleibendem Monat fiktiv berechnet.